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Stipendien für unser Programm
Die Schule steht Studenten und Studentinnen der Rechtswissenschaft, Referendaren, Assessoren mit deutschen juristischen Fachsprachkenntnissen und guten Englisch-Kenntnissen offen.
Exklusiv für die Schule des Polnischen Rechts bietet der Deutsche Akademische Austauschdienst DAAD, Bonn Vollstipendien an. Das Fach-Programm steht jedoch grundsätzlich allen interessierten Juristen aller Nationalitäten – auch ohne DAAD-Stipendium – als Selbstzahler offen.
Vollstipendium für maximal 20 Teilnehmer:
Leistungen: Kostenübernahme für juristisches Fachprogramm, Sprachkurs, landeskundliche Vorträge, Verwaltungsaufwand,
vorauss. (Angaben aus dem Jahre 2011) 1200 PLZ / 275,– € pro Monat Vollstipendium von März 2012 bis einschl. Juni 2012 (4 Monate) und Reisekosten Einmal-Zahlung in Höhe von vorauss. 200,– €
Stipendienvoraussetzungen für Vollstipendium: BewerberIn ist StudentIn/AbsolventIn der Rechtswissenschaften an einer deutschen Hochschule und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, Altersgrenze: 32 Jahre.
Auswahlkriterien: u.a. Studienleistungen, Fremdsprachenkenntnisse (v.a. Englisch)
Auswahlkommission besteht aus Hochschullehrer der beteiligten Universitäten Mainz, Krakau und Heidelberg, Vertreter des DAAD.
Stipendium bei der Teilnahme am LL.M.-Programm „Polnisches Wirtschaftsrecht“:
Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Bewerbung um Aufnahme in das LL.M.-Programm „Polnisches Wirtschaftsrecht“ sich zusätzlich für ein Stipendium im Rahmen des Programmteils "Schule des Polnischen Rechts" zu bewerben. Dieses Stipendium umfasst die Kosten für den Programmteil des ersten Semesters von März bis Juni und deckt Kurskosten iHv 6.000 PLN ab. Die von den LL.M.-Teilnehmern zu entrichtenden Gesamtkurskosten von 18.000 PLN verringern sich dann entsprechend auf 12.000 PLN.
Die LL.M.-Bewerber sollten daher - neben der Bewerbung um die Aufnahme in das LL.M-Programm - noch ein vollständiger Bewerbungsantrag (mit Anlagen samt einer vollständigen Kopie) um ein DAAD-Vollstipendium im Rahmen der Schule des Polnischen Rechts einzureichen.
WICHTIG:
Die Stipendienzusage und -auszahlung erfolgt:
1. VORBEHALTLICH der Mittelfreigabe durch das Bundesministerium für Bildung an den DAAD,
2. VORBEHALTLICH des Abschlusses eines Zuwendungsvertrages mit dem DAAD und
3. VORBEHALTLICH der positiven Entscheidung des polnischen Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulwesen
Wir moechten Sie darauf hinweisen, dass erfahrungsgemaess die Reisekosten und die erste Stipendienrate erst im Laufe des April ausgezahlt werden, da sich das Stipendium aus bundesdeutschen Mitteln und aus polnischen Mitteln zusammensetzt.
BEWERBUNGSFORMULAR für Vollstipendium
Bewerbungsadresse
Wydział Prawa i Administracji UJ
Ośrodek Koordynacyjny Szkół Praw Obcych
Stichwort: Polnische Rechtsschule
ul. Bracka 12
31-005 Kraków
P O L E N
Bitte senden Sie ein vollständiges Bewerbungsformular mit 2 echten Passbildern, Kopie des Passes bzw. des Personalausweises und Anlagen (Kopie des Lebenslaufes, der Zeugnisse, der Uni-Scheine Scheine bzw. des Ausdruckes aus dem digitalen Studienportal, der Praktikabestaetigungen usw.) mit einer Kopie aller Dokumente (insgesamt zwei Exemplare aller Dokumente) binnen o.g. Frist an unsere Bewerbungsadresse.
NEU Bewerbungsfrist:
01.11.2011 - 20.01.2012 (Datum des Poststempels), Benachrichtigung erfolgt VORAUSSICHTLICH Anfang Februar 2012.
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